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Ruheversicherung
Witterungsbedingt legen zwischen Ende Oktober und Ende März zahlreiche Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge still. Möglich ist diese Zulassungsvariante seit 1997. Bei den stillgelegten Fahrzeugen handelt es sich in der Regel um Motorräder und Cabrios, oder Wohnmobile.
Diese Fahrzeuge erhalten ein so genanntes Saisonkennzeichen, auf dem die Monate vermerkt sind, in denen sie nicht zugelassen sind. Darüber hinaus muss der Zulassungszeitraum auch im Fahrzeugschein vermerkt werden.
Die jährliche Mindestzulassungsdauer beträgt für diese Zulassungsvariante zwei Monate und die maximale Zulassungsdauer für diese Zulassungsvariante beträgt elf Monate.
Bei dieser Zulassungsvariante ist es nicht notwendig das Fahrzeug jedes Mal an- und abzumelden. Man spart damit die durch An- und Abmeldung jeweils immer wieder neu anfallenden Bearbeitungsgebühren bei der Zulassungsstelle.
Auch bei der Kfz Versicherung ist es möglich für diese Zulassungsvariante einen gesonderten Tarif zu erhalten - die so genannte Ruheversicherung.
Dabei ist es so, dass für die Kfz Versicherung nur für die Monate Versicherungsprämien anfallen, in denen das Fahrzeug auch angemeldet ist. Außerhalb dieser Zeiten gilt das Fahrzeug als abgemeldet. Es ist aber im Rahmen der so genannten Ruheversicherung versichert, wenn zum Beispiel ein Schadensfall eintritt. Beispielsweise wenn das Fahrzeug gestohlen, oder zum Beispiel durch einen Sturmschäden beschädigt wird.
Die Ruheversicherung beinhaltet dabei sowohl eine Kfz-Haftpflichtversicherung, als auch eine Teilkaskoversicherung. Das Fahrzeug ist jedoch dabei so zu behandeln wie jedes andere abgemeldete Fahrzeug auch, also darf nicht auf dem Gehweg oder an der Straße abgestellt werden, sondern nur auf einem geschlossenen Grundstück.
Eine Ruheversicherung kann man auch abschließen, wenn man weiß, dass man für längere Zeit das Fahrzeug nicht führen kann, eventuell bedingt durch eine Krankheit.
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